Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Erwirbt ein Unternehmer ein E-Fahrzeug mit CO2-Ausstoß von 0 g/km und kauft und nützt der Unternehmer zudem eine betriebseigene Ladestation für derartige Elektroautos, steht in Frage, ob für die Anschaffung des Fahrzeuges und der Ladestation sowie für die Kosten des Betriebes, insbesondere für die Energie(=Strom)kosten, ein Vorsteuerabzug zusteht.
Für die angeschafften Fahrzeuge sind folgende Fälle des Vorsteuerabzugs möglich:
Nach der einschlägigen Umsatzsteuerrichtlinie gehören Leistungen, die mit der Errichtung und Erhaltung von betriebseigenen Garagen, Tankstellen oder Reparaturwerkstätten zusammenhängen, nicht zum Betrieb eines Fahrzeuges. Eine Ladestation für Elektroautos ist eine Tankstelle im Sinne dieser Richtlinie, weswegen auch für die Anschaffung der Ladestation in allen vier Fällen der Vorsteuerabzug zusteht.
Die Kosten für den Betrieb eines ausschließlich elektrisch angetriebenen Fahrzeuges (CO2-Emissionswert = 0 g/km) sind grundsätzlich abzugsfähig.
Unangemessen hohe Kosten unterliegen jedoch den ertragsteuerlichen Abzugsverboten und sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (allenfalls Korrektur durch Eigenverbrauch). Dies z. B., wenn bei einem Fahrzeug mit Anschaffungskosten ≥ € 40.000,00 diese zu kürzen sind und aufgrund seiner gehobenen Ausstattung tatsächlich höhere Kosten (z. B. höhere Service- oder Reparaturkosten) anfallen.
Die Kosten für Strom als Treibstoff für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge (CO2-Emissionswert = 0 g/km) sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.
Stand: 29. März 2017
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen.
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.
Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.