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Konkurrenzfähig bleiben

Konkurrenz belebt das Geschäft. Durch andere Mitbewerber ist man gezwungen, seine eigenen Produkte weiterzuentwickeln und zu verbessern. Um aber in der Masse nicht unterzugehen, ist es wichtig, die Konkurrenz im Auge zu behalten, um ihr (wenn möglich) einen Schritt voraus zu sein bzw. aus ihren Fehlern zu lernen. Analysieren Sie daher die Marktlage von Zeit zu Zeit, um herauszufinden, wie gut Ihre Position am Markt ist. Der schwierigste Teil ist dabei sicherlich, die eigene Lage objektiv einzuschätzen.

Konkurrenz-Analyse

  1. Wer sind die Konkurrenten?
    Im ersten Schritt sollte schriftlich niedergeschrieben werden, wer die Mitbewerber am Markt sind und welche davon möglicherweise mehr bzw. weniger Marktanteil haben. Wie würden Sie das Image der Konkurrenten bewerten?
  1. Was macht die Konkurrenz besser bzw. schlechter?
    Sind die Mitbewerber gefunden, sollten die Unterschiede im Detail festgelegt werden. Zu welchem Preis bietet die Konkurrenz an? Welche Zusatzprodukte haben sie im Sortiment? Welche Vertriebs- und Marketingkanäle werden genutzt? Sind andere in einem bestimmten Marktsegment besonders erfolgreich und warum?
  1. Was können Sie aus der Analyse lernen?
    Nun ist es an der Zeit, Vorteile für Ihr Unternehmen aus den gewonnenen Informationen zu ziehen. Wie können Sie aus Fehlern der Konkurrenten lernen bzw. was kann Ihr Unternehmen noch besser machen, um an den Mitbewerbern vorbeizuziehen?

Stand: 27. Juli 2016

Bild: Jeanette Dietl - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe August 2016

Was gibt es Neues bei Registrierkassenpflicht, Vereinen und Aushilfskräften?

Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.

Welche Fristen enden am 30.9.2016?

Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.

Welche Geldspenden dürfen abgesetzt werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.

Wann ist eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.

Befreiung für Neugründer

Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.

Muss der Empfänger dem Erhalt einer elektronischen Rechnung zustimmen?

Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download

Konkurrenzfähig bleiben

Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.