News zum Thema: "Kündigungsschutz"
Wie ist der „Papamonat“ ab 1.9.2019 geregelt?
Seit 1.9.2019 haben grundsätzlich alle Väter von Neugeborenen unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstnehmer Anspruch auf einen sogenannten Papamonat, also einer Freistellung anlässlich der Geburt. (27.08.2019)
Weitere beliebte Themen
Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt Ferialpraktikum Kontenregister Ehe Stundungszinsen VwGH Abzugsteuer Barumsatz Zahlungserleichterung Elektrizitätsabgabe Betriebsklima Mietzins Photovoltaikanlage Schulden Anzahlung Pendler Personengesellschaft Unterhaltsleistung Steuerfahndung Umsatzplanung Steuerreformgesetz Zeitdieb Dienstvertrag Profispieler Urlaub Teilzeit