News zum Thema: "Sonderbetreuungszeit"
Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). (07.04.2020)
Weitere beliebte Themen
Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt Grenzsteuersatz Liquiditätsengpass Steuernachzahlung Auszahlung Einfuhrumsatzsteuer Nichtraucherschutz Dienstgeber Recht Arbeitgeber Zielkostenmanagement Vermietung Parkplatz Unfallversicherung Brainstorming Gewinnfreibetrag Umsatzsteuervoranmeldung Arbeitsantritt Sozialrecht arbeitgeber Angestellter Videokonferenz Steuervorauszahlung AMS Mitbewerber Finanzamt