Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Handwerkerbonus beantragen

Illustration

Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also maximal € 600,00 jährlich.

Antrag stellen

Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder schriftlich. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.

In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)

  • die Arbeits- und Fahrtkosten gesondert ausgewiesen werden,
  • die Arbeitsleistungen so beschrieben werden, dass festgestellt werden kann, ob eine Förderung zusteht sowie
  • der Leistungszeitraum und -ort

enthalten sein.

Die Rechnung muss in Deutsch bzw. Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.

Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.

Stand: 29. Juli 2014

Bild: Dan Race - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe August 2014

Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?

Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Generalversammlung bei einer GmbH

In welchen Fällen müssen die Gesellschafter eine Generalversammlung einberufen?

Wie müssen Reisen abgerechnet werden?

Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen.

Handwerkerbonus beantragen

Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt.

Betriebshilfe

Wenn ein/e UnternehmerIn seiner/ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Achtung: Alte Pendlerrechner-Ausdrucke sind nur bis 31.12.2014 gültig!

Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online

Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/