Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!

Illustration

Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll. Alles, was vom Chef kommentiert, beachtet oder missachtet wird, wird von aufmerksamen Mitarbeitern registriert und bekommt eine besondere Bedeutung.

Daher ist es meist wenig hilfreich, wenn ein Vorgesetzter mit unterschiedlichen halb ausgegorenen Ideen seine Mitarbeiter auf Trab hält, außer man befindet sich gerade in einer Ideenfindungsphase zu einem Projekt. Idealerweise vermittelt der Vorgesetzte seinen Mitarbeitern eine Klarheit in seiner Strategie durch konsistente Aussagen. Auch die Nachfrage nach ständig neuen Informationen oder Kennzahlen ist nur dann sinnvoll investierte Arbeitszeit der Mitarbeiter, wenn auch geklärt ist, wie diese Informationen eingesetzt werden sollen oder welche Entscheidungen die erhobenen und berechneten Kennzahlen unterstützen sollen.

Gute Kommunikation zwischen Chef und Mitarbeiter ist klar, ruhig und höflich. Dem Mitarbeiter muss klar sein, was von ihm erwartet wird. Weitschweifige Erklärungen bringen dabei meist weniger als mehr Klarheit. Auch Andeutungen sind eine Quelle von Missverständnissen. Kurze Erklärungen zur Sache bringen mehr Verständnis. Wenn sich der Vorgesetzte allerdings mit einer Erklärung rechtfertigt, wird dies aber oft schon als Unsicherheit ausgelegt.

Stand: 26. November 2019

Bild: alexsokolov - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Dezember 2019

Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?

Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert.

Was bedeutet die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020 für Unternehmer?

Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Benötigt man bei Vermietung einer Ferienwohnung eine Gewerbeberechtigung?

Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.

Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus

Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen.

Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu.

Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht

Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt.

Arbeitnehmertipp: Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen

Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen.

Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!

Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/