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Bis 31.12.2020: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 möglich

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Kleinunternehmer im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung ist im Jahr 2020 ein Unternehmer (Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung oder FSVG-versicherter Arzt) mit

 

  • Umsätzen aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten von nicht mehr als € 35.000,00 und
  • Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit von nicht mehr als € 5.527,92.

 

Wird bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) glaubhaft gemacht, dass diese Grenzen nicht überschritten werden, so kann eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 beantragt werden, wenn

 

  • innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als zwölf Kalendermonate einer GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung gegeben waren oder
  • das 60. Lebensjahr vollendet wurde oder
  • das 57. Lebensjahr (nicht aber das 60.) vollendet wurde und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt waren.

 

Für die Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld oder die ersten 48 Kalendermonate der Kindererziehung (pro Kind) gelten eigene Regelungen.

Der Unfallversicherungsschutz bleibt jedenfalls aufrecht und die entsprechenden Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben. Bei einem rückwirkenden Ausnahmeantrag ist zu beachten, dass, wenn bereits Leistungen bezogen wurden (z. B. Arztbesuche), die Ausnahme erst ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrages festgestellt wird. Für Vorjahre ist die Ausnahme von der Versicherung nicht möglich. Also muss für das Jahr 2020 der Antrag bei der SVS bis zum 31.12.2020 einlangen! Werden die Grenzwerte bezüglich Umsatz oder Einkünfte überschritten, so ist dies binnen eines Monats der SVS zu melden.

Aber Achtung: Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme nicht erfüllt sind, müssen die Beiträge nachbezahlt werden. Dies kann zu unerwarteten und hohen Beitragsnachbelastungen führen. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, ist zu beachten, dass aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Pensions- und Krankenversicherung besteht.

Stand: 24. November 2020

Bild: ra2 studio - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Dezember 2020

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.

Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt?

In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht.

Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?

In vielen Unternehmen werden im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen.

Wichtiges bis zum Jahresende!

Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen.

Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.

Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.

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Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft.

Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?

Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021

Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses

Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer?

Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen

Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt.

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Tipps zu Videokonferenzen

Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden.

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