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Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

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Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitslöhne. Ist die Beitragsgrundlage € 1.460,00 oder weniger, so können von der Beitragsgrundlage € 1.095,00 abgezogen werden.

Der Beitragssatz, der auf die Beitragsgrundlage angewendet wird, ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt ab 1.1.2019:

Burgenland 0,42%
Kärnten 0,39%
Niederösterreich 0,38%
Oberösterreich 0,34%
Salzburg 0,40%
Steiermark 0,37%
Tirol 0,41%
Vorarlberg 0,37%
Wien 0,38%

Die Kammerumlage 2 ist vom Kammermitglied im Zuge der Lohnverrechnung monatlich selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: Photosebia - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Jänner 2019

Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?

Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.

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Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.

Was bedeutet Finanzplanung für ein Unternehmen?

Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein.

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