Coronavirus: Was bringt der neue „Fixkostenzuschuss 800.000“?
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt. Dieser soll Unternehmen unterstützen, die zwar nicht unmittelbar von einer behördlichen Schließung betroffen sind, aber dennoch deutliche Umsatzeinbußen erleiden.
Der angekündigte Fixkostenzuschuss II. soll auf einem Zwei-Säulen-Modell basieren. Geplant ist einerseits, dass noch im November eine Unterstützungsleistung in Höhe von bis zu € 800.000,00 beantragbar sein soll, mit der jedenfalls Abschreibungen und bestimmte frustrierte Aufwendungen abgegolten werden sollen („erste Säule“). Im Rahmen dieser ersten Säule werden andere Unterstützungsleistungen, die anlässlich der Coronavirus-Pandemie ausbezahlt wurden, voraussichtlich vom tatsächlichen Förderbetrag abgezogen.
Andererseits ist für größere Unternehmen eine "Fixkosten-Verlust-Variante“ mit einem Förderbetrag von bis zu € 3 Mio. geplant („zweite Säule“). Näheres dazu wurde allerdings noch nicht bekanntgegeben.
Die dem neuen Fixkostenzuschuss II. zugrunde liegenden Regelwerke werden derzeit noch ausgearbeitet. Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald weitere Informationen vorliegen.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 17.11.2020 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zugrunde liegenden Regelwerke derzeit noch nicht bekannt, weshalb diese Informationen ausschließlich auf rechtlich unverbindlichen Ankündigungen der Bundesregierung basieren. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen zum Fixkostenzuschuss erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/.
Stand: 18. November 2020
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown erweiterten, Umsatzersatzes veröffentlicht.
Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich.
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt.
Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf seiner Website erste Informationen bekannt gegeben, wie der angekündigte Umsatzersatz geregelt werden soll. Weitere Eckpunkte wurden zudem am 6.11.2020 in einer Pressekonferenz dargestellt.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Tipps für das Gespräch mit Bewerbern, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob die „Chemie“ stimmt.