Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Richtlinie veröffentlicht
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie
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Mit dem zweiten Teil des Teuerungsentlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit sein.
Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist
Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektroauto) verwendet werden.
Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Die Gesetzwerdung des zweiten Teils des Teuerungsentlastungspakets war bei Drucklegung abzuwarten.
Stand: 25. Oktober 2022
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie
Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich
Wie können Sie bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Der Krankenversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf die versicherte Person
Teuerungsentlastungspaket bringt Steuerbefreiung ab 2023
Beim Rehiring sind Nutzen und Risiken abzuwägen
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