Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

HFU-Liste laufend prüfen – erhöhte Haftungssätze seit 1. Jänner 2026

Prozentzeichen

Wird ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen ganz oder teilweise mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, so haftet das den Auftrag erteilende Unternehmen im Rahmen der Auftraggeberhaftung für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben seines Auftragnehmers. Die Bestimmung bezieht sich dabei auf die Haftung im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen im Sinne des Umsatzgesetzes, worunter insbesondere die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Reinigung oder Beseitigung von Bauwerken zu verstehen ist. Die Haftung entsteht grundsätzlich mit der Zahlung des Werklohns und kann schlagend werden, wenn die offenen Beitrags- und Abgabenschulden beim Auftragnehmer nicht mehr eingebracht werden können.

Haftungssätze und Einbehalte

Bei klassischen Bauleistungen gelten nachfolgende Haftungssätze und Einbehalte:

  • 20 % des Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge
  • 5 % des Werklohns für lohnabhängige Abgaben

Im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung gelten seit 1.1.2026 nachfolgende erhöhte Sätze:

  • 32 % des Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge (vormals 20 %)
  • 8 % des Werklohns für lohnabhängige Abgaben (vormals 5 %)

Vermeidung und laufende Überprüfung der HFU-Liste

Um eine Haftungsinanspruchnahme vollständig auszuschließen, bestehen für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber nachfolgende Möglichkeiten:

  • die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist zum Zeitpunkt der Zahlung in der HFU-Liste eingetragen oder
  • der Auftraggeber nimmt einen 25%igen bzw. bei der Arbeitskräfteüberlassung 40%igen Einbehalt vor und überweist diesen an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse (DLZ-AGH).

Speziell in Bezug auf ausländische Auftragnehmer im Baubereich ist zu beachten, dass diese in der Regel nicht in der HFU-Liste eingetragen sind, sodass hier nur durch einen Einbehalt eine Haftungsinanspruchnahme vollständig ausgeschlossen werden kann.

Stand: 27. September 2026

Bild: SizeSquare's - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Oktober 2026

Elektronische Rechnung bald auch in Österreich Pflicht?

Verpflichtende Umsetzung der elektronischen Rechnung bis 1. Juli 2030

Corona-Hilfen im Fokus der Betriebsprüfung – verlängerte Aufbewahrungsfristen beachten

Finanzverwaltung prüft verstärkt Corona-Hilfen im Zuge von Betriebsprüfungen

Lohnkontrolle: Welche Unterlagen sind besonders prüfungsrelevant?

Welche Unterlagen sollten stets aktuell und vollständig vorliegen?

Grunderwerbsteuer: Neue BMF-Information zur Steuerpflicht bei Umstrukturierungen

Keine Grunderwerbsteuerpflicht bei Umstrukturierungen im Sinne der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie

Neue Servicehotline der ÖGK für Datenänderungen

ÖGK nimmt neue Servicehotlines für Arbeitgeber und Versicherte in Betrieb

Gewinnspiele und Verlosungen als Marketinginstrument – steuerliche Folgen beachten

Glücksspielabgabe und Eigenverbrauchsbesteuerung beachten

HFU-Liste laufend prüfen – erhöhte Haftungssätze seit 1. Jänner 2026

Verschärfte Bestimmungen im Bereich der Auftraggeberhaftung

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/