Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen. Dies eröffnet nun anderen Betrieben die Chance, jetzt eventuell genau jene Mitarbeiter zu finden, die bisher nicht verfügbar waren.
Manchmal werden von Bewerbern bei der Arbeitsplatzsuche größere Unternehmen gegenüber kleineren bevorzugt. Dies hat einerseits mit der Strahlkraft einer bekannten Marke zu tun, andererseits verabsäumen es kleine Unternehmen oft, ihre besonderen Vorteile darzustellen.
Als kleineres Unternehmen können Sie beispielsweise flexibler auf Arbeitszeitwünsche eingehen als große Unternehmen, und können so Mitarbeiter in ihren jeweiligen Lebensphasen besser abholen, wie z. B. während des Studiums oder bei Betreuungsverpflichtungen von Kindern/Eltern.
Für viele Menschen ist es auch wichtig, zu erleben, dass sie mit Ihrer Arbeit etwas bewirken können. Diese Selbstwirksamkeit ist in einem kleinen Unternehmen sehr viel unmittelbarer erfahrbar als in größeren Unternehmen. Hierarchien sind flacher, die Arbeit oft abwechslungsreicher. Auch die familiäre Atmosphäre in kleineren Unternehmen wird von vielen geschätzt.
Machen Sie die Besonderheiten Ihres kleinen Unternehmens im Stelleninserat und auch im Bewerbungsgespräch für den Bewerber klar sichtbar.
Stand: 29. Juni 2020
Das Wirtschaftsministerium hat den Begutachtungsentwurf des Investitionsprämiengesetzes (InvPrG) versandt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Begutachtungsentwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) versandt.
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert.
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten.
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise ein Lehrlingspaket angekündigt.
Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Finanzverwaltung durchgeführt.
Einige Unternehmen müssen Mitarbeiter aktuell bedingt durch die Corona-Krise kündigen.
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