Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.
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Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.
Die verlängerte Mietpreisbremse gilt für Kategoriebeträge und Richtwerte im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), also für Altbauwohnungen und gemeinnützige Mietwohnungen. Keine Anwendung findet die Mietpreisbremse auf Mietverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs des MRG, wie beispielsweise Mieten für private Neubauwohnungen, Geschäfts- oder Büroräumlichkeiten.
Das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sieht nachfolgende Regelungen vor:
Die Regierung hat bereits neue Maßnahmen im Bereich der Mieten angekündigt. So soll ab 2028 ein neuer Index für Wohnraummieten eingeführt werden, welcher eine gesetzliche Wertsicherung für alle Wohnungsmietverträge vorsieht. Die Anhebungsgrenze soll dann 3 % plus die Hälfte der darüberliegenden Inflation betragen.
Stand: 28. Juli 2025
Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie.
Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.
Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse?
Was müssen Vereine beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt beachten?
Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen.
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