Wie werden Neugründungen steuerlich gefördert?
Das Neugründungsförderungsgesetz sieht für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben steuerliche Begünstigungen vor.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Das Neugründungsförderungsgesetz sieht für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben steuerliche Begünstigungen vor. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Eckpunkten dieses Gesetzes betreffend Neugründungen.
Die wesentlichsten Voraussetzungen einer Neugründung sind:
Folgende Gebühren und Abgaben werden für solche Neugründungen nicht erhoben:
Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen braucht es unter anderem eine Bestätigung der gesetzlichen Berufsvertretung. Das BMF hat aktuell seine Richtlinie zu diesem Gesetz aufgrund des Deregulierungsgesetzes 2017 und der Änderung der Gewerbeordnung angepasst.
Stand: 27. Mai 2019
Das Neugründungsförderungsgesetz sieht für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben steuerliche Begünstigungen vor.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuer-gesetzes entspricht.
Fehlt es an diesen Mindestangaben, berechtigt ein Fahrausweis nicht zum Vorsteuerabzug.
In den Sommermonaten werden in Betrieben oft „Praktikanten“ beschäftigt.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Den Sommer nutzen viele Studierende, um Geld zu verdienen.
Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens.
Abnutzung Prozessmanagement Befreiung Unterhaltsabsetzbetrag Bonus Urlaubskrankenschein Unterhalt BANI Arbeitsplatz Jahressechstel Einfuhrumsatzsteuer Körperschaftsteuer Target Costing Feiertag Geldwäsche Personalverantwortung Aufbewahrungszeitraum VwGH Pendlereuro Datenschutzgrundverordnung Rechnungslegung Nebenerwerb Wegzugsbesteuerung Zufluss-Abfluss-Prinzip Zuverdienstgrenze Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt