Unterstützung bei Unternehmensgründungen
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Gründer von bestimmten Gebühren befreit.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) werden Gründer von bestimmten Gebühren befreit. Das soll den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Neben dem NeuFöG bietet auch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an.
Grundsätzlich werden durch das NeuFöG
begünstigt.
Vorgesehen sind unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Befreiungen für Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, Kfz-Ummeldungen.
Neugründer haben auch die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre ab Einstellung des ersten Mitarbeiters eine Begünstigung der lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen.
Die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) bietet für Jungunternehmer seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an: Business Angel Fonds und Gründerfonds.
Die sogenannten Business Angels beteiligen sich finanziell an Unternehmensgründungen und unterstützen die Gründer auch mit ihrer Erfahrung und ihren Kontakten. Mit dem Business Angel Fonds verdoppelt die AWS das von den Beteiligten (Business Angels) eingebrachte Kapital. Die AWS schließt mit Business Angels Co-Finanzierungsvereinbarungen bis zu € 2,5 Mio ab.
Hierbei stellt die AWS jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Kapital zur Verfügung, wenn die erforderlichen Mittel für die Gründungs- oder Wachstumsphase nicht über andere Wege (z.B. Bankkredit) aufgebracht werden können. Die Beteiligung kann die Form einer stillen oder offenen Beteiligung haben und liegt zwischen € 100.000,00 und € 1 Mio.
Die weiteren Voraussetzungen für beide Fonds finden Sie hier: www.awsg.at
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir informieren Sie gerne ausführlich über dieses Thema.
Stand: 25. Februar 2013
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Gründer von bestimmten Gebühren befreit.
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Nein, sagt dazu der UFS (Unabhängiger Finanzsenat) Feldkirch in einer aktuellen Entscheidung.
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