Steuerpläne der Regierung für 2017/2018
Infos zu den steuerlich relevanten Vorhaben der Bundesregierung für 2017/2018.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt:
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).
Ausländische Konzerne im Onlinebereich, die zwar in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen voraussichtlich ab 2018 effizienter besteuert werden.
Zusätzlich zu Maßnahmen auf internationaler Ebene werden auch nationale Maßnahmen gesetzt. So soll etwa die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Onlinebereich ausgeweitet und der Steuersatz damit bei gleichbleibendem Aufkommen gesenkt werden.
Ab 2019 soll ein Teil der kalten Progression ausgeglichen werden, indem ab 5 % Inflation automatisch die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000,00 und € 18.000,00 indexangepasst werden.
Die Forschungsprämie soll ab 2018 von derzeit 12 auf 14 % erhöht werden.
Um Investitionsanreize zu setzen, sind Investitionsförderungen durch eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 % (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) für Großbetriebe, das sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, geplant. Die Maßnahme soll von 1.3. bis 31.12.2017 gültig sein. Begünstigt werden Investitionen in körperliche Anlagegüter (etwa Maschinen). Ausgenommen sind insbesondere Gebäude und Pkws.
Ab 2018 soll die Flugabgabe halbiert werden.
Stand: 27. Februar 2017
Infos zu den steuerlich relevanten Vorhaben der Bundesregierung für 2017/2018.
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00.
Freiwilligkeit liegt nur vor, wenn der Dritte, also i.d.R. der Kunde oder Gast, die Höhe des Trinkgeldes selbst festlegt.
Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.
Ab dann wird die Finanz ihre Nachschauen im Bereich der Registrierkassen erweitern.
Gerichtsentscheidung aus Oktober 2016 gibt Orientierung
Schnelligkeit beim Unternehmer und bei den Führungspersonen ist zur Entdeckung neuer Geschäftsmöglichkeiten entscheidend.
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