Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021
Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen der folgende Steuernewsartikel.
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Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.
Stand: 26. Januar 2022
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Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt.
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