Steuernews für Klienten

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Neu: Mini-One-Stop Shop

Ab 1.1.2015 kommt eine Neureglung für Telekommunikations- bzw. Rundfunk- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen. Wenn sie an Privatpersonen innerhalb der EU erbracht werden, führt dies zu einer Steuerpflicht im Wohnsitzstaat. Der leistende Unternehmer muss daher die ausländischen Steuerbeträge an die jeweiligen Finanzverwaltungen abführen.

Um die neue Rechtslage für Unternehmer zu vereinfachen, ist die Umsatzsteuererklärung auf einem eigenen Webportal (dem sogenannten Mini-One-Stop Shop) zu machen. Es sind alle Umsätze und die darauf entfallende Steuer für jeden einzelnen Empfängerstaat anzugeben.

Ab Oktober sollen sich betroffene Unternehmer bei dem System anmelden können. Die neuen Erklärungen werden für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2014 durchgeführt werden, gelten.

Welche Dienstleistungen betrifft die Neuregelung?

Auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen sind solche, die über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz erbracht werden und deren Erbringung in hohem Ausmaß auf Informationstechnologie basiert (die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert).

Zu den Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen zählen:

  • Übertragung, Ausstrahlung oder Empfang von Bild- und Tonsignalen oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk oder sonstige elektronmagnetische Medien sowie
  • die Abtretung und Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang
  • die Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogramme über Kabel, Antenne oder Satellit

Stand: 24. Juni 2014

Bild: Zauberhut - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Juli 2014

Wie hoch ist der neue Strafzuschlag bei Selbstanzeigen?

Anfang Oktober wird ein Strafzuschlag bei Selbstanzeigen kommen.

Gewinnermittlung durch Pauschalierung

Wie erfolgt die Gewinnermittlung mittels Basispauschalierung?

Welche Ausgaben sind nicht abzugsfähig?

Nicht alle Ausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens – manche dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Neu: Mini-One-Stop Shop

Ab 1.1.2015 kommt eine Neureglung für Telekommunikations- bzw. Rundfunk- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen.

Freiwillige Krankenversicherung

Nur für selbständig Erwerbstätige, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, gibt es seit 2013 ein gesetzlich vorgeschriebenes Krankengeld.

In welchem Fall sind die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzbar?

Die Kosten für ein im Wohnungsverband liegendes Arbeitszimmer sind nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ...

Was bringt ihr Produkt den Kunden?

Das wesentlichste Entscheidungskriterium für einen Kauf ist im Regelfall die Frage: Was bringt mir das Produkt?