Steuernews für Klienten

Ausgaben

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Erstattung aus Drittländern

Die Frist für die Rückerstattung, der im Jahr 2018 in Drittländern angefallenen Vorsteuern, läuft am 30. Juni 2019 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt werden. Es empfiehlt sich jedenfalls eine Kopie der Originalrechnung selbst aufzubewahren.

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30. Juni 2019 die Rückerstattung der im Jahr 2018 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen.

Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten

Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen elektronisch bis zum 30.9.2019 gestellt werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Juni 2019

Wie werden Neugründungen steuerlich gefördert?

Das Neugründungsförderungsgesetz sieht für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben steuerliche Begünstigungen vor.

Welche Angaben muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuer-gesetzes entspricht.

Was muss auf Fahrausweisen für den Vorsteuerabzug ausgewiesen sein?

Fehlt es an diesen Mindestangaben, berechtigt ein Fahrausweis nicht zum Vorsteuerabzug.

Unterscheiden Sie zwischen Ferialarbeitnehmer, Pflichtpraktikant und Volontär!

In den Sommermonaten werden in Betrieben oft „Praktikanten“ beschäftigt.

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Wieviel dürfen Studierende dazuverdienen?

Den Sommer nutzen viele Studierende, um Geld zu verdienen.

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens.