ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet
Umfassende Anpassungen im Bereich der Mehrwertsteuer.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice grenzüberschreitend für ihre Arbeitgeberin bzw. ihren Arbeitgeber tätig, so stellt sich die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründet wird. Anders als Österreich hat Deutschland zur Frage der Homeoffice-Betriebsstätte nunmehr sehr klar Stellung bezogen.
Deutsche Rechtsansicht
Die deutsche Finanzverwaltung hat im Rahmen eines BMF-Schreibens (BMF-Schreiben vom 5.2.2024) eine umfassende Klarstellung zur Homeoffice-Betriebsstätte vorgenommen. Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung begründen Tätigkeiten im arbeitnehmereigenen Homeoffice in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers. Dies gilt selbst in nachfolgenden Fällen:
Entsprechend dieser Rechtsauffassung wird die überwiegende Anzahl der Homeoffice-Fälle keine ertragsteuerliche Betriebsstätte aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung begründen.
Zu beachten ist, dass diese deutsche Rechtsauffassung allerdings nicht oder nur bedingt auf Geschäftsführungsorgane im Homeoffice anwendbar ist.
Stand: 25. Mai 2025
Umfassende Anpassungen im Bereich der Mehrwertsteuer.
Umfangreiche Änderungen insbesondere in der Grunderwerbsteuer.
Deutsche Finanzverwaltung nimmt umfassend zur Homeoffice-Betriebsstätte Stellung.
Melde- und Nachweispflichten für ausländische Subunternehmer.
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