Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
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Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt.
Die e-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.
Die e-Signatur ist erforderlich für:
Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.
Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos.
Stand: 27. April 2021
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.
Der einfachste Start in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens.
Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu geschaffene Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen.
Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.
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