Steuernews für Klienten

Ausgaben

Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten

Um die hohen Kosten für Strom, Gas und den täglichen Bedarf abzufedern, hat die Regierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, welche neben heimischen Haushalten auch die Industrie entlasten sollen. Das Maßnahmenpaket sieht dabei neben unmittelbaren Zuschüssen zur Abfederung von Preissteigerungen auch indirekte Maßnahmen wie Förderungen und Energieberatungen vor. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

Energiekostenausgleich (€ 150,00 Zuschuss)

Im Rahmen des Energiekostenausgleichs erhält jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Jahreseinkommen von max. € 55.000,00 bzw. max. € 110.000,00 (Mehrpersonenhaushalt) einen einmaligen abgabenfreien Zuschuss in Höhe von € 150,00, welcher unmittelbar von der Energieversorgerrechnung abgezogen werden kann. Der Zuschuss erfolgt in Gutscheinform und wird an jede Adresse versandt, welche bis 15.3.2022 als Hauptwohnsitz gemeldet war.

Teuerungsausgleich (€ 150,00 bzw. € 300,00 Zuschuss)

Um die durch die hohe Inflation hervorgerufene Teuerung auszugleichen, erhalten bestimmte Personengruppen einen Zuschuss. Mindestpensionsbezieher und Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld erhalten eine Zahlung von € 150,00. Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten einen Zuschuss von € 150,00. Pensionierte Bezieher von Ergänzungszulagen erhalten zweimal € 150,00. Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher sowie Empfänger von Studienbeihilfe werden mit einer Einmalzahlung von € 300,00 unterstützt.

Aussetzung des Ökostrompauschales (ca. € 100,00 Entlastung)

Die Ökostrom-Beiträge für private Haushalte und Betriebe werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Dies bringt einem durchschnittlichen Haushalt eine zusätzliche Entlastung von rund € 100,00.

Anhebung der Vorausvergütung für Energieabgaben

Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Diese Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt refundiert bekommen. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5 % der Vergütung des letzten Jahres und wird nunmehr auf 25 % angehoben. Die Neuregelung wird erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein.

Stand: 28. April 2022

Bild: hkama - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Mai 2022

Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz

Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 sowie den Verlustersatz verlängert.

Was soll sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz ändern?

Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden

Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten

Maßnahmenpaket gegen steigende Energiekosten und Teuerung verabschiedet

Reverse Charge für ausländische Vermieter ab 1.1.2022

Wie wirkt die Neuregelung der Immobilienvermietung durch ausländische Unternehmer?

Beschäftigung von geflüchteten Personen aus der Ukraine

Was muss bei der Beschäftigung geflüchteter Personen aus der Ukraine beachtet werden?

Herabsetzung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Eine erhebliche Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden werden

SVS-Sicherheitshunderter: Bis zu € 100,00 zurück bei Investitionen in Ihre Sicherheit

Geld zurück, wenn man in die eigene Sicherheit investiert

Führen Sie Mitarbeitergespräche?

Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft