Steuertipps zum Jahresende
Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
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Bis dato konnten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025 = € 551,10 pro Monat) dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird ab 1.1.2026 die Möglichkeit des Zuverdienstes neben dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe massiv eingeschränkt, sodass dies künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen weiterhin möglich ist.
Ab 1.1.2026 ist ein Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur noch in nachfolgenden Ausnahmefällen möglich:
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine geringfügige Beschäftigung rechtzeitig beendet werden, damit ab Jänner 2026 weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe besteht.
Stand: 28. Oktober 2025
Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.
Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.
Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.
Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.
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