Energiekostenzuschuss – Wer darf auf einen Zuschuss hoffen?
Unterstützung für energieintensive Unternehmungen
Unser Wissen für Ihre Zeit
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 500,91 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 751,37 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 195,00 |
monatlich | € 5.850,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.700,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.825,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2022
Unterstützung für energieintensive Unternehmungen
Neue Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes
Auch die Finanz erhöht die Zinsen
Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?
Wie ist die Rechtsauffassung der Finanz?
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG
Der Verkauf von Kundenforderungen kann zusätzliche Liquidität bringen
Miete Mitarbeiteranmeldung Anlagevermögen Steuerrecht Gutschein-Richtlinie Tod Geschäftsführer Informationsaustauschgesetz Beschwerde EuGH Arbeitsverhältnis Europäische Union Steuerstundung Lohnsteuertarif Sozialversicherungszuordnungsgesetz Zuschuss Wirtschaftlichkeit Steuerausweis Abnutzung Dienstwagen Betriebsstätte Auftraggeberhaftung Lohnsteuer Arbeitsinspektorat Mitarbeitergespräch Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt