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Steuernews für Klienten

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

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Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. Im Jänner sind Fitnessstudios gut besucht und viele versuchen, ihr privates Rauchverbot umzusetzen.

Was haben Sie sich für Ihr Unternehmen vorgenommen?

Wurde mit der Unternehmensplanung im alten Jahr noch nicht begonnen, so ist es nun höchste Zeit. Konkrete Überlegungen können sein:

  • Welche Produkte sollen forciert werden?
  • Welche Investitionen werden dieses Jahr notwendig sein?
  • Passt die Qualifikation des Teams zu diesen Plänen?
  • Wie viel Umsatz braucht das Unternehmen, um die Kosten zu decken?
  • Wie regle ich meine Nachfolge?

Setzen Sie sich mit Ihren Führungskräften zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam aus den Erkenntnissen, die Sie im Vorjahr gemacht haben, die Vorgaben für das Jahr 2020. Was sind die neuen Trends und wie wird sich der Markt entwickeln? Gehen Sie Ihre langfristigen Unternehmensentwicklungspläne durch und nehmen Sie eventuell Anpassungen vor.

Das Wichtigste dabei ist jedoch, sich erreichbare konkrete Ziele zu setzen und diese auch umzusetzen. Werden die Ziele in Planzahlen übersetzt, so kann deren Erreichung mit einem monatlichen Controlling genau überwacht werden. Bei Abweichungen können Sie sofort gegensteuern.

Stand: 19. Dezember 2019

Bild: maxsim - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Jänner 2020

Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt.

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen.

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden.

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung!

Wie bereits berichtet, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020 erweitert.

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern.

Platz schaffen im Regal: Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2020

Werte für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze.

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