Steuerspar-Checkliste 2013
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.
Stand: 14. November 2013
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Die Finanzpolizei (FINPOL) ist eine Sondereinheit gegen Sozial- und Steuerbetrug.
Das Führen der Aufzeichnungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst.
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Wir nähern uns mit Riesenschritten dem neuen Jahr.
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