Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?

Geldmünzen und Geldscheine

Für nicht buchführende Steuerpflichtige (im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) besteht die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben für die Einkommensteuer pauschal zu ermitteln. Zum Beispiel können im Zuge der Basispauschalierung Gewerbetreibende und selbständig Erwerbstätige im Rahmen der Gewinnermittlung die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz vom Umsatz ansetzen, wenn die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres bestimmte Grenzwerte nicht überschritten haben. Diese Grenzwerte wurden nun ab 2025 erhöht. Gilt für die Veranlagung 2024 noch ein Wert von € 220.000,00, so steigt dieser für die Veranlagung 2025 auf € 320.000,00 und ab 2026 auf € 420.000,00.

Der Durchschnittssatz zur Berechnung der pauschalen Betriebsausgaben beträgt grundsätzlich für die Veranlagung 2024 12 % (höchstens € 26.400,00), für die Veranlagung 2025 13,5 % (höchstens € 43.200,00) und für die Veranlagung 2026 15 % (höchstens € 63.000,00).

Dieser Durchschnittssatz reduziert sich auf 6 % (für die Veranlagung 2024 höchstens € 13.200,00, für die Veranlagung 2025 höchsten € 19.200,00 und für die Veranlagung 2026 höchstens 25.200,00) bei bestimmten Einkünften bzw. Tätigkeiten wie z. B. aus kaufmännischer oder technischer Beratung, von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern oder aus schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.

Auch ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge für die Berechnung der Umsatzsteuer pauschal mit 1,8 % der Umsätze zu ermitteln. Der Höchstbetrag des Vorsteuerpauschales wurde von € 3.960,00 für die Veranlagung 2024 auf € 5.760,00 für die Veranlagung 2025 und auf € 7.560,00 ab der Veranlagung 2026 angehoben.

Weitere Bestimmungen zur Anwendung der Basis- und Vorsteuerpauschalierung sind zu beachten.

Stand: 26. August 2025

Bild: eyetronic - Adobe Stock.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2025

Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant

Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.

Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!

Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt.

Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?

Grenzwerte für die Anwendung sowie Prozentsätze und Höchstbeträge für das Pauschale wurden erhöht.

Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen

Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus

Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen

Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025

Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten.

Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline

Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025.

Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft

Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?

Wie fördert man Unternehmergeist?

Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/