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Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?

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Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Jedes Büro wird zumindest von Reinigungspersonal oder von anderen Kollegen betreten, die über vertrauliche Unterlagen nicht informiert werden sollen.

Unterlagen verschließen

Wenn ein Büro verlassen wird, müssen vertrauliche Unterlagen weggeräumt und der Computer gesperrt werden. Dies funktioniert am schnellsten mit der Tastenkombination Windows + „L“.

Entsorgen von Unterlagen

Vertrauliche Dokumente müssen unlesbar gemacht werden, bevor sie entsorgt werden. Neben schriftlichen Unterlagen gilt das auch für Computerspeichermedien wie z.B. USB-Sticks. Hier muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Mitarbeiter auch die Möglichkeit haben, die Unterlagen entsprechend zu entsorgen.

Passwort

Das eigene Passwort darf nicht weitergegeben werden oder einfach zu erraten sein. Es sollte Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern bzw. Sonderzeichen enthalten und auf keinen Fall Name, Geburtsdatum oder Wohnort sein.

Organisatorische Regelung

Mitarbeiter sollten in regelmäßigen Abständen auf die Sicherheitsrichtlinien hingewiesen werden. Es ist zu empfehlen, dass sich die Mitarbeiter schriftlich zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: Mirko Raatz - Fotolia.com

Ausgaben

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Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG.

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Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.

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Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen.

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

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